Honorar / Abrechnung / AGB`s / Impressum

 

Honorar 

Meine Behandlungen dauern in der Regel ca. 60 Minuten und kosten 60,00 Euro pro Sitzung. Dieser Preis orientiert sich an den durchschnittlich gezahlten marktüblichen Honoraren. 

 

Falls Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, informieren Sie mich bitte spätestens 24 Stunden vor dem Termin, damit ich diesen anderweitig vergeben kann. Andernfalls müßte ich Ihnen leider den versäumten Termin nach geplantem Zeitaufwand (Stundensatz 60,00 Euro) in Rechnung stellen. Ich bitte um Ihr Verständnis!

 

 

 

Abrechnung

Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Behandlungskosten bei Psychotherapeutischen Heilpraktikern in der Regel nicht - das bedeutet, Sie sind Selbstzahler. Beihilfe-, Privat- und Zusatzversicherte halten bitte Rücksprache mit ihrer Versicherung; die entstandenen Behandlungskosten können - je nach vereinbartem Tarif - ganz oder anteilig zurückerstattet werden.

 

Ich bevorzuge die Barzahlung am Ende der Konsultation gegen Ausstellung einer Quittung. Auf Wunsch stelle ich Ihnen selbstverständlich eine  Gesamtrechnung am Ende der Psychotherapie aus. Unabhängig davon, in welchem Umfang Erstattungsansprüche an die eigene Versicherung geltend gemacht werden können, ist der Klient jedoch immer direkt der Praxis für Psychotherapie, Astrid Geschwinde, Psychotherapeutische Heilpraktikerin, zur Deckung der gesamten Behandlungskosten verpflichtet. Das bedeutet, die Kostenrechnung trägt der Klient zu 100 % , auch wenn der von der Krankenkasse erstattete Betrag darunter liegt.

 

Die Privatabrechnung hat für Sie folgende Vorteile:

Wenn Sie sich entschieden haben, mit mir zu arbeiten, können wir im allgemeinen sehr kurzfristig beginnen. Es sind keine ärztlichen oder psychologischen Gutachten, Überweisungen oder Anträge erforderlich. Ihre psychische Erkrankung wird nicht registriert. Ich bin nicht an Kassenvorgaben bezüglich der Psychotherapie gebunden (Begrenzung der Stundenzahl, Vorgabe der therapeutischen Methode etc.). Ich kann sehr individuell und methodenübergreifend mit Ihnen arbeiten. Während des Therapie- bzw. Beratungsprozesses kann ich immer wieder mit Ihnen persönlich abstimmen, was für Sie hilfreich und unterstützend ist. 

 

Wichtiger Hinweis:

Falls Sie trotz mehrfacher Versuche kurzfristig keinen Termin bei einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung bekommen, können Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse um Kostenüber-nahme der Privatbehandlungen bei einem psychotherapeutischen Heilpraktiker bitten. Das ist laut Bundespsychotherapeutenkammer möglich, wenn Sie ansonsten mehr als 3 Monate auf einen Behandlungsplatz warten müßten. Als Nachweis protokollieren Sie bitte die vergeblichen Anrufe bei mindestens 3 bis 5 Therapeuten mit Kassenzulassung in Ihrer Nähe einschließlich der Wartezeiten.

 

Bitte sprechen Sie mich an, wenn ich Ihnen behilflich sein kann; gemeinsam werden wir dann nach einer passenden Lösung  für Ihre Situation suchen.

 

 

AGB`s

Psychotherapeutische Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen gemäß § 18 EStG. Es besteht Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG.

 

Die Tätigkeit des Heilpraktikers beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Arbeitsvertrag mit dem Klienten. Der Vertrag ist nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustandekommen (§ 145 BGB).

 

Der psychotherapeutische Heilpraktiker schließt mit dem Klienten im gegenseitigen Einverständnis einen Arbeitsvertrag, der ihn zur Leistung der vereinbarten Dienste, wie das Bemühen um Erkennung, Heilung oder Linderung der Krankheit, verpflichtet und den Klienten zur Gewährung einer Vergütung. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen psychotherapeutischen Heilpraktiker und Klient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612, Abs. 2). Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung  nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).

 

Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den psychotherapeutischen Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht. Es gilt die Schweigepflicht!

 

 

Impressum

Praxis für Psychotherapie

Astrid Geschwinde

Psychotherapeutische Heilpraktikerin 

Finkenstraße 32

D - 48329 Havixbeck

 

Telefon:  0 25 07 / 98 68 38 (mit AB)     

E-Mail:    geschwinde@t-online.de

Internet:  www.praxis-geschwinde.de       

 

Steuernummer 312/5046/1925, Finanzamt Coesfeld

 

Berufsbezeichnung:

Psychotherapeutische Heilpraktikerin, Bundesrepublik Deutschland

 

Heilpraktikerzulassung - beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie:

2011 durch das Gesundheitsamt Recklinghausen

 

Rechtsgrundlage:

§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne

Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939 (RGBI. I S. 251, BGBI. III 2122-2)

 

zuständige Aufsichtsbehörde:

Kreis Coesfeld

Untere Gesundheitsbehörde

Schützenwall 16

D - 48653 Coesfeld

        

 

Verantwortlich für den Inhalt dieser Homepage gemäß § 6 TDG:

Astrid Geschwinde ( Anschrift wie oben)                   

    

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Urheberrecht:

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Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

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Die Einschaltung eines Anwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadens-minderungspflicht darstellen.